Grundsätzlich kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass durch Luftbewegungen die beim Heizen entstehen der SARS-CoV-2 - Virus über Aerosole im Kirchenraum verteilt wird. Aus diesem Grund kann in allen unseren Kirchen während der Gottesdienste nicht geheizt werden.
Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung Bischöfliches Ordinariat Speyer im Sinn des SARS-CoV-2 für die Heizperiode (v. 23.09.2020):
Bedingt durch die 11. Corona - Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 10.10.20 und der Gefährdungsbeurteilung im Sinn des SARS-CoV-2 für die Heizungen in der Kirche“ sind folgende Änderungen zu beachten: